Die basisdemokratischen Strukturen im Haus Spilles

Für viele BesucherInnen sind die basisdemokratischen Strukturen nicht sofort ersichtlich; diese müssen aber auf unterschiedliche Art und Weise transparent gemacht werden. Die BesucherInnen müssen erleben, daß ihre Stimme zählt; daß es sich lohnt, bei den Sitzungen mitzumachen. Ein fließender Übergang zwischen BesucherInnen und EhrenamtlerInnen hilft, die Hemmschwelle zur Mitarbeit niedrig zu halten. Offenheit gegenüber Anregungen und Kritik bei den MitarbeiterInnen ermutigt die BesucherInnen ebenfalls zu mehr Engagement.

§1 Gremien

Initiativkreis-Vollversammlung

Der Initiativkreis „Jugend in Benrath“ e.V. betreibt das Haus Spilles als selbstverwaltetes Jugendzentrum. Der IK ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Die IK-VV ist die Mitgliedervollversammlung des Vereins, durch sie wird jährlich der Vorstand gewählt. Sie trifft sich in der Regel ein- bis zweimal im Jahr, kann aber bei Konfliktfällen auch öfter einberufen werden, um endgültig zu entscheiden. Da das Haus Spilles selbstverwaltet ist, d.h. dass die EhrenamtlerInnen die Themen und die Art der Arbeit im Haus selbst bestimmen, ist von der IK-VV der EA-Rat geschaffen worden.

Der EhrenamtlerInnenrat

Der EA-Rat ist das Kerngremium der basisdemokratischen Strukturen im Haus Spilles. Er gibt jeder/-m EA die Möglichkeit, ihre/seine Ideen, Wünsche und Anregungen bezüglich Form und Inhalt der Arbeit im Haus einzubringen und darüber zu entscheiden.

Zu den Aufgaben des EA-Rates zählen

  • die Jahresplanung, d.h. die Organisation und Koordination des Abendbereichs, die Planung übergreifender Veranstaltungen wie Sommerfeste, EA-Fahrten oder Weihnachten.
  • die Gestaltung des Cafés und anderer Räumlichkeiten
  • die Verfügung über den Etat-Posten ?Pädagogische Sachmittel?, aus dem Anschaffungen für Cafés, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen sowie Werbung (z.B. Flyer) finanziert werden
  • die Verteilung von Vermietungen, Organisation von neuen AGs und Vorgestellung neuer EAs.
  • als allgemeiner Infopool zu dienen, das heißt die einzelnen Caféteams sollen über die anderen Teams und Veranstaltungen informiert werden. Besondere Vorkommnisse bei Veranstaltungen können hier reflektiert werden.
  • Der EA-Rat hat ferner das Recht, Empfehlungen über größere Investitionen an den Vorstand zu richten und eine Entscheidung darüber zu verlangen.

Zur Selbstkontrolle dienen dem EA-Rat die Umsatzberichte, die Aufschluss über die Umsatzerfolge des Café- und Veranstaltungsbetriebes geben.

Der Turnus der EA-Ratssitzungen wird vom EA-Rat festgesetzt, z.Zt. trifft er sich 2-wöchentlich dienstags um 19.00 Uhr. Die EA-Ratssitzungen sind öffentlich, somit hat jedeR Anwesende die Möglichkeit, ihre/seine Wünsche, Anregungen und Ideen bezüglich Form und Inhalt der Arbeit im Haus zu äußern. Das Stimmrecht liegt bei den ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Vereinsmitgliedern. EhrenamtlerIn wird man, wenn man regelmäßig Aufgaben im Hause übernimmt.

Im EA-Rat sollte mindestens 1 VertreterIn jedes Caféteams anwesend sein, um den Informationsfluss zu gewährleisten.

Der Vorstand

Der von der IK-VV gewählte Vorstand kann aus bis zu 8 Personen bestehen, z.Zt. besteht er aus 8 Personen: den beiden Vorsitzenden, den beiden Beauftragten für die Koordination des Abendbereichs (BKA), der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit und drei Beauftragten für besondere Aufgaben.

Er führt die laufenden Geschäfte, d.h. er ist verantwortlich für den gesamten finanziellen Bereich und für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen. Darüber hinaus unterstützt er die Arbeit aller im Hause tätigen Gremien und Untergruppierungen im Sinne der in der pädagogischen Konzeption und der Grundsatzerklärung festgehaltenen Zielsetzungen. Der Vorstand repräsentiert den Initiativkreis als Träger des Hauses, er ist der IK-VV gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Vollversammlung

Die VVS dient als Orientierungshilfe. Anregungen und Meinungen von BesucherInnen sollen hier eingeholt werden, um die Arbeit daran auszurichten. Darüber hinaus soll sie auch Gelegenheit bieten, interessierten BesucherInnen die Strukturen des Hauses zu erläutern. Der EA-Rat und/oder der Vorstand sind verpflichtet, Anregungen aus der VVS aufzugreifen und zu diskutieren. Die BKAs sind verpflichtet, die VVS einzuberufen und zu organisieren. Der Turnus der VVS ist mindestens halbjährlich, bei Bedarf kann von mindestens 3 BesucherInnen eine Sonder-VVS einberufen werden.

§2 Aufschubsrecht

  1. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, die Umsetzung von Beschlüssen aus allen Gremien mit Ausnahme der IK-VV bis zur nächsten Vorstandssitzung aufzuschieben.
  2. Schließt der Vorstand sich der Entscheidung des Antragstellers auf Aufschiebung der Umsetzung des Beschlusses an, muss er zu einer IK-VV einladen, die diese Entscheidung zu prüfen hat.
  3. In Konfliktfällen haben alle Gremien im Hause das Recht, die Kontrollkommission (siehe Satzung) anzurufen, die wiederum eine IK-VV zur Schlichtung einberufen kann.

§3 Finanzen

Städtischer Betriebskostenzuschuss

  1. Der Vorstand erstellt einen Etat über den Gesamthaushalt und stellt diesen dem EA-Rat vor.
  2. Der Vorstand stellt die Gelder aus dem Bereich ?Pädagogische Sachmittel? des Kosten- und Finanzierungsplans dem EA-Rat zur Verfügung.
  3. Der EA-Rat verabschiedet daraus einen Etatplan zur Finanzierung der im Hause stattfindenden Aktivitäten.
  4. Der Vorstand verpflichtet sich, dem EA-Rat vierteljährlich über die aktuelle Finanzlage dieses Gesamthaushaltes zu informieren.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB)

  1. Der Vorstand sorgt für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  2. Der Vorstand ist dem EA-Rat unter Ausschluss der Öffentlichkeit informationspflichtig.
  3. Der Vorstand kann Anträge aus allen Gremien, wenn es sinnvoll erscheint, vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb finanzieren.

Vereinsvermögen

Das Vereinsvermögen dient dem Substanzerhalt und der Abwendung kurzfristiger finanzieller Risiken und wird ausschließlich vom Vorstand und der IK-VV verwaltet.

  • Haus Spilles Benrath

    Ein Haus das jedem offensteht und in dem sich jeder wohlfühlen kann. In dem jeder, der eine geile Idee hat sie auch umsetzen kann. Ein Haus in dem man lernt miteinander zu reden und nicht nur an sich zu denken. Und das Haus ist auch noch schön!
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    Selbstverwaltetes Jugendzentrum Haus Spilles
    Benrather Schloßallee 93
    40597 Düsseldorf (Benrath)
    Fon: 02 11 – 71 30 25
    Fax: 02 11 – 7 18 70 79

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