Spilles L@n
Damit der Spaß für ALLE möglichst groß wird, bitten wir euch einige Regeln zu beherzigen :
Der Zutritt zur Spilles LAN kann erst einmal
grundsätzlich nur Personen AB 18 Jahren gestattet werden!
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Personen zwischen 16
und 18 Jahren können sich nur im gesonderten U18 – Bereich (Küche und
Internetraum im 1. OG) zwischen 19:00 h und 1:00 h aufhalten.
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Bitte klinkt euch erst ins Netzwerk ein
NACHDEM ihr vom Admin (Pascal, Stefan oder Winsley) eine IP zugewiesen bekommen
habt. Damit vermeidet ihr größere Probleme im LAN.
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Bitte verhaltet euch gegenüber euren Gegnern /
Teammates fair. Das ist eine grundlegende Vorraussetzung für unbeschwertes
Zocken. Es sind immerhin nur Spiele!
-
Bitte verbreitet keine rassistischen,
pornographischen oder sonst strafrechtlich relevanten Inhalte im LAN. Das ist
nicht nur strafbar, sondern auch schlichtweg SCHEIßE!
- Getränke können für kleines Geld im Cafe erworben werden. Nach Schliessung der Theke (ca. 23:00 ) könnt ihr euch für weiteren Getränke-Support an Stefan oder Pascal wenden.
Disclaimer :
Die
Veranstalter der LAN-Party haften ausdrücklich NICHT für mögliche Schäden an
Datenträgern oder Equipment. Auch können wir keine Haftung bei möglichem
Diebstahl übernehmen. Bittet achtet daher selbst gut auf eure Sachen! Spieler
über 18 Jahren haften auch selbst, wenn sie Programme oder Medien mit
jugendgefährdendem Inhalt Unrechtens an Personen unter 18 Jahren weitergeben.
Ansonsten
wünschen wir euch allen viel Spaß auf der Spilles LAN!
Euer
Orga – Team
Um
die rechtliche Seite sauber abzudecken, haben wir unsere Regeln auf den
folgenden Seiten in schwer verdaulichem aber notwendigem Rechtsdeutsch in
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Punkt gebracht. Diese
erkennt ihr mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spilles
LAN-Party 28.10. – 30.10.05
§1:
Grundsätzliches
Die Veranstaltung der Spilles LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und
ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der
Kostendeckung.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
a) Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Jugendliche,
die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, haben zu der Veranstaltung
nur beschränkten Zutritt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können an
beiden Tagen jeweils von 19 bis 1 Uhr die gesonderte U18 Area im 1. OG des Haus
Spilles nutzen. In dieser Area dürfen nur Spiele gespielt werden, die ab 16
Jahren gemäß § 14 JuSchG freigegeben sind.
b) Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen,
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise
(Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht
fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag zu leisten.
d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus,
Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu
informieren, welche Hardware weiter zur Teilnahme nötig ist.
e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst
verantwortlich.
f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des
persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur
Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen
und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht
vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im
Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier:
Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder
Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst
verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen
Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung
noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu
stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums
selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu
Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des
Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc.
als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest
möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
§4: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der
Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.).
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar,
für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an
Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordnenbar ist und aus
seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.

