Spilles L@n

Damit der Spaß für ALLE möglichst groß wird, bitten wir euch einige Regeln zu beherzigen :

Der Zutritt zur Spilles LAN kann erst einmal grundsätzlich nur Personen AB 18 Jahren gestattet werden!

Disclaimer :

Die Veranstalter der LAN-Party haften ausdrücklich NICHT für mögliche Schäden an Datenträgern oder Equipment. Auch können wir keine Haftung bei möglichem Diebstahl übernehmen. Bittet achtet daher selbst gut auf eure Sachen! Spieler über 18 Jahren haften auch selbst, wenn sie Programme oder Medien mit jugendgefährdendem Inhalt Unrechtens an Personen unter 18 Jahren weitergeben.

Ansonsten wünschen wir euch allen viel Spaß auf der Spilles LAN!

Euer Orga – Team

Um die rechtliche Seite sauber abzudecken, haben wir unsere Regeln auf den folgenden Seiten in schwer verdaulichem aber notwendigem Rechtsdeutsch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Punkt gebracht. Diese erkennt ihr mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung an.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spilles LAN-Party 28.10. – 30.10.05

§1: Grundsätzliches
Die Veranstaltung der Spilles LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

a) Jeder Teilnehmer muß das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, haben zu der Veranstaltung nur beschränkten Zutritt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können an beiden Tagen jeweils von 19 bis 1 Uhr die gesonderte U18 Area im 1. OG des Haus Spilles nutzen. In dieser Area dürfen nur Spiele gespielt werden, die ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG freigegeben sind.

b) Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.

c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag zu leisten.

d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiter zur Teilnahme nötig ist.

e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.

d) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoovern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

§4: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.).

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

c) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordnenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.




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